Kompetenz rund um den Ex-Schutz

Überall, wo es im Betrieb zu Verpuffungen kommen kann, ist der Explosionsschutz oberstes Gebot. Arbeitgeber sind laut Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) gesetzlich dazu verpflichtet, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die Brand- und Explosionsgefährdungen durch Gefahrenstoffe zu ermitteln und zu bewerten. Gemäß § 6 Abs. 9 GefStoffV sind die Gefährdungen durch explosionsfähige Gemische besonders auszuweisen – und zwar im so genannten Explosionsschutzdokument. Dieses muss nicht nur die Explosionsrisiken aufzeigen und bewerten, sondern auch konkrete Maßnahmen zum Explosionsschutz aufzeigen. Dazu zählen auch die wiederkehrenden Prüfungen zur Wirksamkeit der technischen Schutzmaßnahmen. Bei allen Fragestellungen, die den Ex-Schutz betreffen, steht Ihnen PRÜFZEIT mit einer sachkundigen Fachkraft für Explosionsschutz zur Seite.

Wir machen Risikofaktoren in den Ex-Zonen transparent und wenden dabei ein pragmatisches Vier-Phasen-Modell an. Dabei kombinieren wir strategisches Denken mit einer strukturierten analytischen Vorgehensweise: Erst erfolgt eine detaillierte Bestandsaufnahme und Diagnose, dann geht es an die Planung der Aktivitäten und deren Umsetzung – so effizient wie nur möglich. Unser Leistungsportfolio beinhaltet auch die Erstellung der Prüfpläne und Durchführung der Prüfungen nach TRBS 1201-1. Den Abschluss bildet die Evaluierungsphase, in der wir in engem Dialog mit unserem Auftraggeber das Erreichte bewerten und ggf. weiterführende Maßnahmen festlegen.

Leistungen die wir anbieten:

  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen

  • Einteilung von explosionsgefährdeten Bereichen in Zonen

  • Erstellung eines betrieblichen Ex-Schutz-Konzepts

  • Überprüfung der Dokumentation, z. B. behördliche Genehmigungen, Organisationsbeschreibung, Beschreibung der Arbeitsverfahren und Arbeitsschritte, Sicherheitsdatenblätter

  • Ausgestaltung des Ex-Schutz-Dokuments inkl. laufender Aktualisierung

  • Veranlassung und Überprüfung von Maßnahmen des betrieblichen Ex-Schutzes

  • Erstellung und Überprüfung von Prüfplänen für explosionsgefährdete Bereiche nach VDE 0165-10-1:2014-10 bzw. IEC EN 60079-17:2014

  • Durchführung von Prüfungen nach TRBS 1201-1

  • Nachweisführung mit Hilfe von Aufzeichnungen und Berichten