Erstellung und Optimierung von Gefährdungsbeurteilungen

Die im §3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und §5 Arbeitsschutzgesetz festgeschriebene Gefährdungsbeurteilung gilt als unverzichtbares Instrument zur sicherheitstechnischen Beurteilung von elektrischen Maschinen, Anlagen und Betriebsmitteln. Anlagenbetreibern obliegt die Verpflichtung, potenziell auftretende Gefährdungen bereits vor Anschaffung der Arbeitsmittel zu identifizieren, zu bewerten und diese fortwährend auf Aktualität zu prüfen. Wie die Gefährdungsbeurteilung in der Praxis vonstattengehen soll, konkretisiert der Gesetzgeber jedoch nicht. Bei dieser komplexen Herausforderung setzt das Leistungsangebot von PRÜFZEIT an.

Nach gesetzlich verankerten Vorgaben erstellen wir Gefährdungsbeurteilungen unter Berücksichtigung unternehmensspezifischer Aspekte – systematisch, sorgfältig und nachvollziehbar. Wir starten mit einer multidimensionalen Analyse des Arbeitssystems Mensch-Maschine, untersuchen die einzelnen Gefährdungsfaktoren und nehmen eine Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 12100 vor. Basierend auf den Erkenntnissen der Gefährdungsbeurteilung erarbeiten wir Vorschläge für Schutzziele und leiten konkrete Maßnahmen ab. Alle Ergebnisse werden transparent dokumentiert. Zudem begleiten wir die Umsetzung der festgelegten Maßnahmen und unterziehen diese einer Wirksamkeitskontrolle.

Vorgehen bei der Gefährdungsbeurteilung

  • Gefährdungsbeurteilung im Beschaffungsprozess

  • Aktualisierung der vorhandenen Gefährdungsbeurteilung

  • Gefährdungsbeurteilung für Altmaschinen

  • Analyse, Risikobewertung, Definition von Schutzzielen und Maßnahmen, Dokumentation, Umsetzung, Wirksamkeitskontrolle